Elektromobilität als Teil der Verkehrswende

Die Emissionen im öffentlichen Verkehr sollen bis zum Jahr 2030 um bis zu 42 Prozent gesenkt werden – so das Ziel der Bundesregierung. Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität führt daher kein Weg an alternativen Antrieben vorbei. Dabei spielt neben synthetischen Kraftstoffen, den sogenannten E-Fuels, der Ausbau der Elektromobilität eine besondere und wichtige Rolle. Darunter wird allgemein das Nutzen von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb verstanden. Im Fokus stehen dabei E-Autos, denn insbesondere der straßengebundene Verkehr soll zukünftig elektrifiziert werden und mit Strom fahren. Die EU hat daher Anfang 2023 im weiteren Zusammenhang mit der neuen Mobilität das Aus des Verbrenners beschlossen. Konkret bedeutet das, dass ab 2035 die Zulassung von Pkw, die mit fossilen Brennstoffen wie Benzin und Diesel betriebenen werden, nicht mehr erlaubt ist. Für den Antrieb der E-Autos werden aber auch die erneuerbaren Energien immer wichtiger, denn E-Mobilität steht für CO2-armes Fahren und verbindet den Sektor Verkehr mit der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen.

Damit steht die gesamte Automobilbranche, aber auch die Luft- und Schifffahrt vor massiven Umbrüchen. Mit Blick auf unsere Umwelt und Gesellschaft ist E-Mobilität daher ein bedeutendes Thema unserer Zeit, das hier näher beleuchtet werden soll.

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Gestalter der Mobilitätswende

Nachhaltige Mobilität und Technologie denken und gestalten – dafür braucht es viele innovative und kluge Köpfe. In zahlreichen Forschungsprojekten hat zum Beispiel das Fraunhofer-Institut verschiedene Faktoren und Formen der E-Mobilität untersucht und dabei ein großes Know-how aufgebaut. Ein Schwerpunkt der Forschung sind Antriebskonzepte, deren Fokus auf Lithium-Ionen-Batterien liegt. Die Forscher und Forscherinnen sind auch als Berater der Bundesregierung an der Einbindung der E-Mobilität in den Verkehrssektor beteiligt und im Strategiedialog Automobilwirtschaft Baden-Württemberg (SDA) vertreten. Koordiniert durch die e-mobil BW steht die SDA für die Forschung und Entwicklung von Innovationspotenzialen und das Erarbeiten von innovativen Konzepten und Maßnahmen für eine erfolgreiche Transformation. Das alles geschieht in enger Zusammenarbeit mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucherorganisationen, Umweltverbänden und der Zivilgesellschaft.

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Was gehört alles zur E-Mobilität?

Laut Bundesregierung umfasst Elektromobilität alle Fahrzeuge, die per Elektromotor angetrieben werden und die extern aufladbar sind, denn sie beziehen ihre Energie überwiegend aus dem Stromnetz. Zu diesen Fahrzeugen zählen rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV), eine Kombination von E-Motor und kleinem Verbrennungsmotor (Range Extender, REEV) und am Stromnetz aufladbare Hybridfahrzeuge (PHEV).

In Deutschland wurde laut Kraftfahrt-Bundesamt der PKW-Bestand von einer Million Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) erstmalig 2022 überschritten. Im Vergleich: 2012 gab es ca. 4.500 E-Autos. Je nach Definition werden allerdings Plug-In-Hybridautos (PHEV) und BEV unter dem Begriff Elektroauto zusammengefasst, daher auch die Aussage, dass bereits im Juli 2021 eine Million Elektro-PKW erreicht wurde. Das Ziel der Bundesregierung sieht aktuell vor, dass es bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen E-Autos geben soll. Die zugängliche Ladeinfrastruktur soll auf mindestens eine Million öffentliche Ladepunkte ausgebaut werden.

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Ladeinfrastruktur - eine Million Ladepunkte bis 2030

In die Elektromobilität und den Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrere Millionen Euro investiert. Die entsprechenden Fördergelder für die E-Mobility-Maßnahmen werden aus dem Topf des Energie- und Klimafonds finanziert. Laut Bundesnetzagentur gibt es Stand Mai 2023 über 73.680 Normalladepunkte und über 16.620 Schnellladepunkte. Damit keine Engpässe beim Laden entstehen, muss die Ladeinfrastruktur aber weiter wachsen, damit der zunehmende Bedarf gedeckt werden kann. Bis 2030 sollen insgesamt 9,3 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladestationen fließen.

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Diese Förderungen gibt es

Staat und Hersteller subventionieren Elektroautos über den sogenannten Umweltbonus, um so die Verbreitung von E-Fahrzeugen nachhaltig über ein Förderprogramm zu unterstützen. Die Fördermittel werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt.

Gefördert werden Neufahrzeuge, sofern es sich um rein elektrische Fahrzeuge handelt. Plug-In-Hybride werden nicht mehr gefördert. Der Bundesanteil bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro beträgt 4.500 Euro. Bei einem Kaufpreis zwischen 40.000 und bis zu 65.000 Euro liegt er bei 3.000 Euro. Der Anteil des Herstellers beträgt jeweils die Hälfte. Kostet das Elektrofahrzeug mehr als 65.000 Euro, gibt es keine Förderung. Für Leasingfahrzeuge gilt dasselbe wie bei den Neufahrzeugen. Die volle Förderung erhalten allerdings nur Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit ab 24 Monaten. Bei einer Laufzeit ab zwölf bis 23 Monate wird die Förderung reduziert. Auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge werden gefördert. Die Zulassung darf bei Antragstellung allerdings nicht länger als ein Jahr zurückliegen bei einer maximalen Laufleistung von 15.000 km. Wird der Gebrauchte geleast, gibt es die Förderung ab einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Der Antrag kann erst nach der Zulassung gestellt werden und muss spätestens ein Jahr danach erfolgen. Als Antragsteller für die Förderung ab dem 1. September 2023 kommen übrigens nur noch Privatpersonen in Betracht. Gefördert werden ausschließlich E-Autos, die auf der von der BAFA veröffentlichten Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen u.a. natürlich Audi, BMW, Dacia, Fiat, Ford, Mercedes Benz, Opel, Tesla Model 3 und Model Y. Es sind aber auch viele in der EU weniger bekannte Marken vertreten. Anträge für den Umweltbonus können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgerufen werden. Für weitere Informationen steht dir gerne das Team von check.energy zur Verfügung.

Immer mehr Fahrzeuge rollen leise und emissionsarm durch unsere Städte. Ende 2022 wurde die Schwelle von einer Million Elektrofahrzeuge überschritten und in Deutschland fuhren erstmalig über eine Million E-Autos. Laut Statista waren etwa 1,01 Millionen E-Autos am 1. Januar 2023 gemeldet. 1,08 Millionen Fahrzeuge waren es zum Stichtag 1. April 2023. Die Rede ist hierbei von E-Autos, die rein elektrisch betrieben werden (BEV). Als Elektroautos werden aber je nach Definition auch Plug-In-Hybrid-Pkw gezählt, von denen es laut Statistik am 1. Januar 2023 ca. 865.000 Fahrzeuge gab.

Noch immer werden Vor- und Nachteile der E-Mobilität heftig diskutiert, so zum Beispiel, dass die Reichweite von Elektroautos zu gering ist und die Kosten zu hoch. Auch ihre Umweltfreundlichkeit, insbesondere bei der Herstellung der Batterien, wird infrage gestellt sowie die Ladeinfrastruktur und Ladezeiten kritisch beäugt. Und überhaupt: Elektromobilität setzt sich sowieso nicht durch. Fakt ist: Die Reichweite hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die man beeinflussen kann (Fahrweise, Beladung, Aktivierung von Zusatzverbrauchern wie Klimaanlage u. Ä.) und spielt aufgrund der geringen täglichen Kilometerleistung kaum eine Rolle. Staatliche Förderung und Steuererleichterungen gleichen Mehrkosten in der Anschaffung aus und die Betriebskosten sind günstiger. Der Energiebedarf bei der Herstellung der Batterien ist zwar höher, dafür verursachen Verbrenner im Laufe ihres Produktlebenszyklus aber ein Vielfaches an CO2-Emissionen. Die Infrastruktur und das Schnellladenetz wachsen und innerhalb von max. 30 Minuten kann ein vollelektrisches Auto an einer Gleichstrom-Ladesäule an der Autobahn zu 80 Prozent aufgeladen werden. Eins ist daher klar: Elektromobilität ist Teil der Verkehrswende.



Aktuell ist der E-Markt rein regulatorisch getrieben. Das bedeutet, nicht die Kunden und Kundinnen und auch nicht die Automobilindustrie haben entschieden, vielmehr hat die Bundesregierung mit einer Vielzahl an Anreizen diese Entwicklung stark vorangetrieben. Wer beispielsweise bis 2030 ein Elektroauto kauft, ist 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Danach zahlen die Halter nur 50 % Steuer. Hinzu kommt, dass sie ihre CO2-Ersparnis an Mineralölunternehmen verkaufen können, denn diese Unternehmen müssen klimafreundlicher werden und bestimmte Treibhausminderungsquoten, sogenannte THG-Quoten erreichen. Deine CO2-Ersparnis können sie sich dann anrechnen lassen.

Unterstützt wird das starke Wachstum der E-Fahrzeuge in Europa durch ein neues Bewusstsein für die Auswirkungen der Mobilität fossiler Brennstoffe auf die Umwelt, das Klima und die Luftqualität sowie das Entwickeln und Einführen neuer Elektrofahrzeuge.

Unter dem Begriff E-Mobilität versteht man im Allgemeinen das Nutzen von Elektrofahrzeugen. Dazu gehören neben den Elektroautos auch E-Bikes oder Pedelecs, E-Scooter, Elektro-Motorräder sowie E-Busse und E-Trucks, Elektrofahrzeuge und -schiffe. Sie alle eint, dass sie ganz oder teilweise elektrisch angetrieben werden, einen Energiespeicher besitzen und ihre Energie zum überwiegenden Teil aus dem Stromnetz beziehen. Dafür stehen sowohl private als auch öffentliche Ladestationen zur Verfügung.

 

Du hast noch Fragen? Für weiterführende Informationen steht dir das Team von check.energy gerne zur Verfügung. Unter dieser E-Mail-Adresse können weitere Infos abgerufen werden: info@check.energy

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